Pflege Daheim GmbH · Pflegeberatung
Pflegeberatung nach §37.3 in Frankfurt
Sie beziehen Pflegegeld oder möchten wissen, was der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI bedeutet? Pflege Daheim erklärt Angehörigen und Pflegebedürftigen in Frankfurt die wichtigsten Punkte verständlich und mit Blick auf die Pflege zuhause.
Stand: Juni 2026 · verständliche Orientierung · Pflege zuhause im Blick
Einordnung
Was bedeutet Pflegeberatung nach §37.3?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI einmal pro Halbjahr abrufen. Das gilt auch für Pflegegrad 4 und 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist ein zusätzlicher vierteljährlicher Beratungseinsatz weiterhin freiwillig möglich, aber nicht mehr verpflichtend.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Das gilt ebenfalls für Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beziehen. Auf Wunsch kann bis einschließlich 31.03.2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen; die erste Beratung muss zuhause stattfinden. Verbindliche Auskünfte zu Nachweisen und Leistungsfragen gibt die zuständige Pflegekasse.
Kein Behördendeutsch
Viele Familien möchten zuerst verstehen, was die Beratung praktisch bedeutet. Wir erklären die nächsten Schritte verständlich und mit Blick auf die Pflege zuhause.
Für wen?
Wann Angehörige eine Beratung anfragen
Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld
Bei Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr verpflichtend. Das gilt auch für Pflegegrad 4 und 5.
Pflegegrad 1 oder Pflegesachleistungen
Die Beratung kann freiwillig halbjährlich genutzt werden, auch wenn Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst bezogen werden.
Beratung per Video
Bis einschließlich 31.03.2027 kann jede zweite Beratung auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung findet zuhause statt.
Entlastung und praktische Hinweise
Der Besuch kann helfen, die häusliche Pflegesituation anzuschauen und mögliche Unterstützung im Alltag zu besprechen.
Unterstützung
Wie Pflege Daheim helfen kann
Wir nehmen Ihre Anfrage persönlich auf und besprechen, ob es um den Beratungseinsatz, eine bestehende Pflegesituation, Pflegegrad-Fragen oder den Start ambulanter Pflege geht. Dabei schauen wir nicht nur auf Formulare, sondern auf den Alltag zuhause.
Wenn weitere Leistungen sinnvoll sind, führen wir Sie zu den passenden Themen: Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung zuhause oder hauswirtschaftliche Unterstützung im Zusammenhang mit Pflege.
Orientierung zu Pflegegrad und Pflegegeld-Kontext
Einordnung der Versorgung zuhause
Hinweise zu passenden Leistungen
Rückruf für Angehörige in Frankfurt
Ablauf
So läuft die Anfrage ab
Anfrage senden
Sie schildern kurz, worum es geht und wie wir Sie erreichen können.
Situation besprechen
Wir sprechen über Pflegegrad, Pflegegeld, die häusliche Pflegesituation und die Fragen der Familie.
Nächste Schritte abstimmen
Wir erklären, was für den Beratungseinsatz oder für weitere Unterstützung zuhause wichtig sein kann.
Sie möchten Pflegeberatung anfragen?
Wir melden uns während der Bürozeiten persönlich zurück und besprechen Ihr Anliegen.
Wichtig
Was diese Seite nicht ersetzt
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft Ihrer Pflegekasse. Auch Leistungsentscheidungen, Fristen und formale Anforderungen sollten immer mit der Pflegekasse oder einer dafür zuständigen Stelle abgeglichen werden.
Für die praktische Organisation der Pflege zuhause können wir aber helfen, Fragen zu sortieren und passende nächste Schritte zu besprechen.
Keine sensiblen Details im Formular
Bitte senden Sie über das Kontaktformular keine sensiblen medizinischen Details. Für akute medizinische Notfälle wählen Sie bitte den Notruf.
FAQ
Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach §37.3
Wie oft muss der Beratungseinsatz nach §37.3 stattfinden?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug einmal pro Halbjahr verpflichtend. Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung freiwillig weiterhin vierteljährlich nutzen. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig halbjährlich möglich.
Wer muss den Beratungseinsatz wahrnehmen?
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn Pflegegeld bezogen wird. Wer Pflegegrad 1 hat oder Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann die Beratung freiwillig halbjährlich in Anspruch nehmen.
Kann die Beratung per Video stattfinden?
Auf Wunsch kann bis einschließlich 31.03.2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Die erste Beratung muss jedoch in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
Sie möchten Pflegeberatung anfragen?
Senden Sie eine kurze Anfrage oder rufen Sie während der Bürozeiten an. Wir melden uns persönlich zurück.